Allgemeine Vertragsbedingungen

 

Der Veranstalter/ Agentur verpflichtet sich, das Gagengeheimnis zu wahren und Dritten gegenüber keine Auskünfte zu erteilen.

Der Veranstalter / Agentur verpflichtet sich, alle RE-Engagements über den Künstler sowie der vertretenden Plattenfirma YOYO Music mit angeschlossenem Künstlermanagement „Timo Peter“ zu buchen.

Der Künstler unterliegt weder in der Programmgestaltung, noch in seiner Darbietung, Weisungen des Veranstalters / der Agentur. Der Veranstalter / Agentur akzeptiert die übliche Art und Weise des Künstlerauftritts. Titel der Interpreten dürfen jedoch nicht von anderen Mitwirkenden im Programm verwendet werden. Sofern es sich bei dem Künstler um eine Gruppe handelt, hat der Veranstalter keinen Anspruch auf eine bestimmte Besetzung.

Der Veranstalter / Agentur stellt die erforderliche Licht- und Tonanlage, gemäß beigefügten Technik-Rider, der auch Bestandteil des Engagementvertrages ist und vom Veranstalter / Agentur zu unterzeichnen ist, kostenlos zur Verfügung. Sollten die geforderten technischen Bedingungen nicht vorhanden sein, ist der Künstler berechtigt, den Auftritt zu verweigern. Der Veranstalter ist jedoch an der Zahlung des vereinbarten Honorars gebunden.

Der ausübende Künstler versteuert seine Einkünfte selber bei seinem für ihn bestimmten Finanzamt.

Das vereinbarte Honorar ist am Tag der Veranstaltung in bar fällig oder 10 Tage vor Veranstaltung per Überweisung auf das angegebene Konto im Vertrag zu überweisen. Ein Zahlungsziel auf Rechnung ist nur nach ausdrücklicher Vereinbarung erwünscht und wird gesondert im Vertrag verankert.
Bei Honoraren, die den Nettobetrag von 1.500,00 EUR überschreiten, wird eine 50%ige Anzahlung nach Vertragslegung fällig, das Resthonorar ist dann 10 Tage vor Veranstaltung per Überweisung zu zahlen. Dies kann jedoch im Engagementvertrag nach Absprache auch anders geregelt werden – dann gilt die Zahlungsziel laut Vertrag als vereinbart.

Bei einer Spielzeitverlängerung gilt eine zusätzliche Vergütung in Höhe von 20 % der vereinbarten Gage als vereinbart und wird zusätzlich gezahlt.

Sobald der Veranstalter als Vermittlungsagentur auftritt, verpflichtet sich dieser, höchstens eine Provision von 10 bis 15 % auf die vereinbarte Gage aufzuschlagen.

Die gesetzlich geschuldeten Beiträge zur Künstlersozialversicherung, GEMA-Gebühren sowie auf die Gage anfallende Steuern (z.B. Ausländersteuer) werden vom Veranstalter getragen und von diesem selbständig abgeführt. Der Veranstalter übernimmt die Meldung der Titel bei der GEMA sowie die Meldung der Veranstaltung bei der KSK (Künstlersozialkasse) und führt die entsprechenden Beiträge ab. Der Veranstalter / Agentur hält den Künstler sowie YOYO Music und Management & Promotion Timo Peter von allen entsprechenden Ansprüchen frei.

Für Termine bei Film, Funk und Fernsehen wird der Künstler aus diesem Vertrag entbunden. Der Künstler ist in diesem Fall zu einem Ersatztermin, zu den selben Konditionen verpflichtet, wobei der Ersatztermin nur im gegenseitigen Einvernehmen festgelegt werden kann. Gleiches gilt bei Krankheit des Künstlers.

Mitschnitte der Veranstaltung durch Funk, Fernsehen oder Dritte bzw. private Videoaufnahmen bedürfen einer besonderen Vereinbarung.

Etwaige Ereignisse, die den Abbruch des Auftritts zur Folge haben, entbinden den Veranstalter nicht von der Zahlung des Honorars und der Kosten, gemäß dieser Vereinbarung. Der Veranstalter trägt Sorge für die Sicherheit der Mitwirkenden und deren Eigentum. Sollten im Rahmen der Veranstaltung zum Zeitpunkt des Eintreffens bis zur Abfahrt der Mitwirkenden, deren Eigentum beschädigt oder zerstört oder gestohlen werden, so haftet der Veranstalter in vollem Umfang hierzu. Das betriebliche und persönliche Risiko für die ordnungsgemäße Abwicklung der Veranstaltung trägt somit der Veranstalter. Dies beinhaltet auch eine Versicherung der Künstler gem. den gesetzlichen Bestimmungen

Der Veranstalter sorgt für eine abschließbare und beheizbare Garderobe in Bühnennähe. Bei Freilichtveranstaltungen müssen in Bühnennähe Parkmöglichkeiten zur Verfügung stehen. In der Garderobe sollte ein Spiegel vorhanden sein. Waschmöglichkeiten und Toiletten sollten in unmittelbarer Nähe sich befinden.

HP-Auftritte dürfen nicht als Konzert beworben werden.

Ist laut Vertrag vereinbart, dass der Veranstalter die Übernachtung für die Künstler übernimmt, so muss er spätestens 5 Tage vor Veranstaltung dem Künstler bzw YOYO Music und Management & Promotion per Fax oder Mail die Anschrift des Hotels mitteilen. Ist dies nicht der Fall, so wird der Künstler das Hotel in Eigenregie buchen und dem Veranstalter in Rechnung stellen. Gleichzeitig gilt ein Hotel mit der Kategorie mindestens 3***Sterne als vereinbart.

Der Veranstalter / Agentur übernimmt das Catering während der Präsenszeit der Künstler, diese mindestens 1 Stunde vor dem Auftritt beginnt und 30 min nach dem Auftritt endet.

Für den Merchandising-Stand, an dem es während /und/ oder nach dem Auftritt Autogramme und CD’s zu erwerben gibt, bitten wir um Bereitstellung eines Tisches und wenn möglich 3 Stühle.

Bei Nichterfüllung dieser Vereinbarung durch den Künstler oder Veranstalter, mit Ausnahme der vorstehenden Regelungen, gilt eine Konventionalstrafe in Höhe der Gage als vereinbart.

Gerichtsstand für beide Teile ist: Halle(Saale)

Der Veranstalter / Agentur erkennt ausdrücklich alle genannten Vereinbarungen an. Sollte eine der vorstehenden Vereinbarungen unwirksam oder nichtig sein, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen nicht berührt. Die nichtige unwirksame Klausel soll durch eine Vereinbarung ersetzt werden, die ihrem wirtschaftlichen Zweck entspricht. - Änderungen dieses bedürfen stets der Schriftform-

Exklusivkünstler & Bookingkünstler:
Die Himmelsstürmer
Del Sol
Sky Dancer
Estera
Leticia
Daniela Sommer
Die Zillertaler
Cora
Gerd Christian
Estera
Helly Kumpusch Band
Harzbuben / Hertzschlag
Klempo
Two Hearts
Tanja Lasch
Diskothek Atlantis


Sowie alle Interpreten die wir als Plattenlabel, Musikverlag und Künstlermanagement betreuen

YOYO Music / HEYO Music
Management & Promotion Timo Peter
Neutzer Strasse 3
D-06198 Wettin
Telefon: 034607 / 34 63 0
Fax: 034607 / 34 63 2
Funk: 0151 / 54 106 958
e-mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
web: www.yoyomusic.de
web: www.heyomusic.com

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